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5 New Media Tools, die Sie kennen sollten – Teil 11 [SERIE]

Tiki-Toki: mit diesem Tool lassen sich interaktive Zeitleisten erstellen und in Webseiten einbetten. Ein schönes Beispiel dafür ist die 3D-Film Zeitleiste auf Digitale Leinwand.de. backupify: ist ein Cloud-basiertes Sicherungstool, mit dem man Backups aller wesentlichen Social Networks, inklusive Google+, Facebook und Twitter, erstellen kann. Tagwhat: ist eine mobile Anwendung, die mittels Augmented Reality und GPS verschiedene Informationen zu Plätzen in der Umgebung bereitstellt und diese in Channels zu Themen wie Food, Music, Movies, Heritage gruppiert. Blippar: noch einmal eine Augmented Reality App. Dieses Mal im Bereich Produktwerbung- und präsentation. Video dazu gibt’s hier. visual.ly: vergleicht zwei Twitter-Accounts miteinander und stellt die Ergebnisse in einer Infografik dar. Sehr cool! Beispiel dazu gibt’s bei t3n.

Ihr könnt jetzt meinen Twitter-Account flattern!

Am 15. April habe ich den Artikel „Die Micropayment-Revolution kann beginnen“ veröffentlicht. Es ging darin um eine neue Flattr-Funktion, mit der man künftig auch Twitter-Accounts flattrn können soll. Ursprünglich sollte dieses Feature am 1. Mai für alle Nutzer freigeschalten werden, hat sich dann aber um ein paar Tage verzögert. Seit Beginn dieser Woche ist es aber soweit: Ihr könnt jetzt meinen Twitter-Account und natürlich auch andere flattern! Und das funktioniert so: Im Flattr-Dashboard findet ihr auf der rechten Seite seit Montag den Hinweis „flattr a Twitter user“ (siehe Bild links). Hier gebt ihr den gewünschten Twitter-Account (also beispielsweise den eigenen) ein. Daraufhin wird ein Flattr-Button erzeugt und dem entsprechenden User zugeordnet. Die Zahlung steht so lange auf „pending“, bis der geflatterte Twitter-User sie beansprucht und seinen Twitter-Account mit Flattr verknüpft. Twitter-User die noch keinen Flattr-Zugang haben, werden aufgefordert einen anzulegen, um am Monatsende die Ausschüttung der eingegangen Zahlungen zu erhalten. Um den Twitter-User darauf hinzuweisen, dass man ihn geflattert hat, kann man ihm einen Tweet mit einem Link schicken und ihn auffordern, dass er diese Wertschätzung nun beanspruchen kann. Der Twitter-User …